Dachfläche für Photovoltaik verpachten: Umsatzsteuerliche Aspekte einfach erklärt

Wer seine große Dachfläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage verpachtet, profitiert von langfristigen und sicheren Einnahmen. Ein wichtiges Thema dabei ist jedoch die Umsatzsteuer. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Sie hinsichtlich der Umsatzsteuer beachten sollten, wenn Sie Ihre Dachfläche für Photovoltaik verpachten.

Umsatzsteuerliche Behandlung bei Dachflächenverpachtung

Grundsätzlich gilt: Die Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen stellt in der Regel eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Das bedeutet, dass Sie die erhaltene Pacht mit 19 % Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen.

Vorteile der umsatzsteuerpflichtigen Verpachtung

  • Vorsteuerabzug: Sie können Vorsteuer aus Rechnungen für Sanierungen oder Reparaturen am Dach geltend machen.
  • Investitionskosten reduzieren: Kosten für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind teilweise steuerlich absetzbar.
  • Klarheit und Transparenz: Umsatzsteuerliche Behandlung bietet klare Rahmenbedingungen.

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Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

In manchen Fällen kann eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein:

  • Wenn der Pächter ein Kleinunternehmer gemäß §19 UStG ist.
  • Wenn Sie selbst Kleinunternehmer sind und unterhalb der Umsatzgrenzen bleiben.

Wichtig: Entscheiden Sie sich bewusst, denn eine Befreiung schließt den Vorsteuerabzug aus.

Voraussetzungen für die Dachverpachtung für Photovoltaik

Damit Ihre Dachfläche für die Verpachtung optimal geeignet ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Größe der Dachfläche: mindestens 1.000 m²
  • Verpachtungsdauer: Mindestens 20 Jahre mit Option auf Verlängerung
  • Keine Verschattung: Dachfläche muss dauerhaft verschattungsfrei sein
  • Grunddienstbarkeit: Eintragung im Grundbuch im ersten Rang

Ablauf der Dachverpachtung auf Dachverpachtung.com

Bei Dachverpachtung.com läuft die Vermietung Ihrer Dachfläche ganz einfach und transparent ab:

  1. Unverbindliche und kostenlose Anfrage
  2. Technische und wirtschaftliche Prüfung Ihrer Dachfläche
  3. Erhalt von bis zu drei Angeboten geprüfter Investoren
  4. Auswahl des passenden Angebots ohne eigenes Investitionsrisiko

Wichtige Hinweise zur Steuererklärung

  • Einnahmen aus der Dachflächenverpachtung müssen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung angegeben werden.
  • Professionelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden.

Umsatzsteuer bei Dachflächenverpachtung clever nutzen

Wer seine Dachfläche für Photovoltaik verpachtet, profitiert finanziell und trägt zur Energiewende bei. Die richtige Handhabung der Umsatzsteuer schafft zusätzliche finanzielle Klarheit und Vorteile.

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