Solarpflicht: Wo sie gilt oder geplant ist

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits eine Solarpflicht für Wohn- und Nicht-Wohngebäude besteht. Seit Anfang 2023 gilt diese Pflicht auch für Sanierungen von Dächern. Das bedeutet, dass Hausbesitzer verpflichtet sind, eine Solaranlage zu installieren, wenn sie ihr Dach umfassend sanieren lassen. Es gibt jedoch immer noch Kritik und Diskussionen darüber, was als "umfassende Sanierung" gilt.

Laut dem Baden-Württembergischen Handwerkstag hat das Umweltministerium des Landes entgegen der Empfehlungen der Fachgewerke die PV-Pflicht für umfassende Dachsanierungen beschlossen. Der Handwerkstag befürchtet, dass die PV-Pflicht zukünftig auch bei reinen Dachumdeckungen ohne energetische Optimierung greifen könnte. Die Verordnung besagt, dass die Erneuerung der Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches als Baumaßnahme gilt.

"Dies könnte dazu führen, dass PV-Anlagen auf schlecht gedämmten Dächern installiert werden müssen, die möglicherweise in einigen Jahren wieder entfernt werden müssten", kritisiert Peter Haas, der Hauptgeschäftsführer des Handwerkstags. Das wäre nicht nur wirtschaftlich ineffizient, sondern auch ein Rückschlag für den Klimaschutz, wenn weiterhin Energie durch das Dach verloren geht. Hausbesitzer würden wahrscheinlich nicht kurz nach der Installation einer PV-Anlage erneut Geld für Bau- oder Dämmmaßnahmen investieren wollen.

Der Handwerkstag ist enttäuscht darüber, dass die Bedenken des Fachhandwerks in der Verordnung keine Berücksichtigung fanden. Obwohl selbst zuständige Beamte dem Handwerk recht gaben, wurde auf den politischen Zeitdruck verwiesen. "Jetzt ist es so, und unsere Fachverbände und ihre Mitgliedsbetriebe werden versuchen, gemeinsam mit den Kunden das Beste daraus zu machen", erklärt Haas.

Baden-Württemberg geht voran, aber auch in anderen Bundesländern tut sich etwas in Bezug auf die Solarpflicht. In der Praxis zeigt sich, dass es eine Nachfrage gibt, sowohl mit als auch ohne Pflicht.

Aufschwung für den Sonnenstrom: Ist langfristige Förderung wichtiger als eine Solarpflicht?

Viele Hausbesitzer und Kunden des Elektrofachbetriebs ADREX aus Rottenburg am Neckar streben nach Unabhängigkeit von den hohen Strompreisen. Zudem bereitet die Unsicherheit in der Energieversorgung denjenigen Sorgen, die ein neues Haus bauen oder eine grundlegende Sanierung durchführen. Aus Sicht des Handwerksbetriebs sind Anreize in Form von attraktiven Förderbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Erleichterungen im Steuergesetz, insbesondere der Wegfall der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, effektiver als neue gesetzliche Vorschriften wie Solarpflichten.

ADREX, ein Solaranlageninstallateur mit Sitz in Baden-Württemberg, betrachtet die Diskussion um eine Solarpflicht gelassen. Pascal Bolsinger, Inhaber und Geschäftsführer von ADREX, sieht die Notwendigkeit eher darin, den aktuellen Aufschwung in der Solarbranche durch den Abbau bürokratischer Hürden zu unterstützen und langfristige Förderungen bereitzustellen, die nicht ständig wechselnden Rahmenbedingungen unterliegen. Die Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 bringen den Installationsbetrieben zunächst mehr Aufwand. Nicht alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage erbracht werden, sind zwangsläufig mit 0 Prozent Mehrwertsteuer zu besteuern. Nebenleistungen unterliegen weiterhin einem Satz von 19 Prozent. Derzeit liegt das Risiko einer Nachforderung hauptsächlich bei den Installateuren.

"Um die Klimaziele zu erreichen, ist sicherlich Druck erforderlich. Ob gerade in diesem Bereich eine gesetzliche Pflicht notwendig ist, bezweifle ich in der aktuellen Zeit", sagt Pascal Bolsinger. Die aktuellen Energiepreise seien für viele Kunden Anreiz genug. "Aus unserer Sicht ist es eine große Herausforderung, mit der kontinuierlich steigenden Nachfrage Schritt zu halten. Dies betrifft sowohl die Kapazität als auch die derzeit angespannte Liefersituation in vielen Bereichen", erklärt der Geschäftsführer des Solarbetriebs.

Bundesweite Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie im Koalitionsvertrag

Trotz des derzeitigen Aufschwungs und einer stetig steigenden Nachfrage nach Photovoltaik-Installationen bleibt die Solarpflicht weiterhin auf der politischen Agenda in Deutschland. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag folgende Vereinbarung getroffen: "Alle geeigneten Dachflächen sollen zukünftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, während es bei privaten Neubauten zur Regel werden soll." Damit kündigen die Parteien eine Pflicht an, die jedoch nicht zwingend für alle gelten soll.

Bereits vor einem Jahr hatte der Minister für Klimaschutz, Robert Habeck, zusätzliche Maßnahmen angekündigt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Diese Maßnahmen seien notwendig, da die Energiewende insgesamt laut der Bundesregierung zu langsam vorankommt. Habeck teilte mit, dass der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen zurückbleibt. Als Reaktion darauf wurden Steuererleichterungen für Solaranlagen eingeführt. Darüber hinaus wurde die Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2022 erhöht und es gibt keine Obergrenze mehr für die maximale PV-Nennleistung, die ins öffentliche Netz eingespeist werden darf.

Förderung von Solarenergie: Konjunkturprogramm für den Mittelstand und das Handwerk

Im Koalitionsvertrag wird eine weitere Ankündigung zum Ausbau der Solarenergie gemacht. Dort heißt es: "Wir werden bürokratische Hürden abbauen und Möglichkeiten schaffen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern." Die Parteien sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für den Mittelstand und das Handwerk.

Eine Reduzierung der Bürokratie wird auch von der Solarwirtschaft unterstützt und es wird bestätigt, dass in diesem Bereich im Jahr 2022 Fortschritte erzielt wurden. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) hält die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht derzeit jedoch grundsätzlich nicht für notwendig. Angesichts der Ankündigungen von SPD, Grünen und FDP, den Ausbau der Solarenergienutzung verstärkt voranzutreiben, mahnt der Verband jedoch an, dass dafür auch ein "attraktiver Investitionsrahmen" vorhanden sein müsse, um das Ziel einer Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung zu erreichen. Bisher fehlt dieser Rahmen vor allem für Unternehmen.

Laut Carsten Körnig, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, wird die angekündigte bundesweite Solarpflicht für diese Legislaturperiode die aktuellen Investitions- und Bürokratieprobleme nur begrenzt lösen können. Sie kann attraktive Investitionsbedingungen nicht ersetzen. Da die Pflicht nur für Neubauten gelten soll, erwartet er auch nur begrenzte Impulse für den PV-Markt durch diesen potenziellen Schritt.

Großes Potenzial für den Ausbau von Solarenergie in Unternehmen

Der Ausbau von Solarenergie in Eigenheimen hat 2022 erhebliche Fortschritte gemacht, und dieser Trend wird sich auch 2023 fortsetzen. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW) liebäugeln 75 Prozent der Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer mit einem Solardach, und fast 20 Prozent planen dies bereits für 2023. "Angesichts dieser Begeisterung für Solarenergie scheint eine Solarpflicht für private Immobilienbesitzerinnen eher entbehrlich zu sein", sagt Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Er warnt jedoch auch davor, dass große Teile der Wirtschaft immer noch nicht ausreichend auf dem Kurs der Energiewende sind. "Ihre Dächer bleiben zu 90 Prozent ungenutzt für die mögliche Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Aufgrund politischer Fehlentscheidungen in den letzten Legislaturperioden, unzureichender Förderanreize und übermäßiger bürokratischer Hürden, insbesondere beim Netzanschluss, war die Nachfrage nach Solarenergie in der Wirtschaft schwach", erklärt Körnig. Die Ampel-Koalition hat 2022 begonnen, diese Hindernisse abzubauen, aber sie muss dies konsequent in 2023 fortsetzen, wenn sie ihre Ziele für den Ausbau von Photovoltaikanlagen erreichen will.

Aktuelle Umfragen deuten jedoch auch hier auf einen Trendwechsel hin. Eine kürzlich durchgeführte repräsentative Umfrage von YouGov unter Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Wirtschaft zeigt, dass rund ein Drittel von ihnen in den nächsten drei Jahren eine Solarstromanlage planen möchte. Carsten Körnig nennt höhere Anforderungen an eine schnellere Amortisation eines Solardachs bei Unternehmen im Vergleich zu Privathaushalten als Hemmnis. "Die in letzter Zeit deutlich gestiegenen Kapitalkosten sind für viele Unternehmen oft eine Herausforderung. Insbesondere im Falle geringer Möglichkeiten zur Eigenverbrauchsnutzung unter dem eigenen Firmendach berücksichtigen die EEG-Vergütungen, die im Sommer 2022 angehoben wurden, diese Erwartungen und Effekte noch nicht ausreichend", erklärt er.

Aus Sicht des BSW Solar sollten jedoch nicht nur neu gebaute Nichtwohngebäude eine Rolle spielen, sondern auch der vorhandene Gebäudebestand und die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen. "Sollte die Nachfrage nach Photovoltaik nach einem konsequenten Abbau bürokratischer Hürden und hoffentlich schnelleren Verbesserungen der Investitionsbedingungen im gewünschten Umfang nicht auch im Gewerbesektor steigen, muss die Bundesregierung zweifellos in dieser Legislaturperiode alle Register ziehen", sagt Körnig. Dazu sollte auch eine bundesweite Solarpflicht gehören.

Viele Anfragen von Unternehmen trotz fehlender Solarpflicht

Pascal Bolsinger, ein auf Solaranlagen spezialisierter Elektrofachbetrieb, betont ebenfalls, dass der Fokus der Unterstützung zukünftig auf Firmendächern liegen sollte. Das Unternehmen spürt ein steigendes Interesse von Unternehmen, das gefördert werden sollte. "Derzeit erhalten wir viele Anfragen aus dem gewerblichen Bereich. Für viele ist eine unabhängigere Stromversorgung wichtig", sagt Bolsinger. Damit diese Nachfrage stabil bleibt und der angestrebte Ausbau funktionieren kann, sind aus seiner Sicht jedoch erhebliche bürokratische Vereinfachungen erforderlich. "Damit meine ich insbesondere die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzbetreibern sowie steuerliche Aspekte."

Der Geschäftsführer warnt jedoch auch davor, Fehler aus der Vergangenheit zu wiederholen. Dazu zählt er den sogenannten PV-Deckel, der bis Mitte 2020 bestand und eine Ausbaugrenze von 52 GW festlegte. "Die Medien haben dies immer wieder als das Ende der Photovoltaik dargestellt. Das hat bis zuletzt zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt." Darüber hinaus gab es verschiedene Förderprogramme, wie beispielsweise ein landesweites Programm für Batteriespeicher, das so schnell ausgeschöpft war, dass viele Kunden keine Chance hatten, davon zu profitieren. Diese Themen stehen im Widerspruch zum eigentlichen Ziel der Energiewende. Der Elektrofachbetrieb sieht insbesondere in Batteriespeichern einen wichtigen Zukunftsmarkt für die Solarbranche.

Die verstärkte Nutzung von Solarenergie und wie dies erreicht werden kann, ist derzeit ein wichtiges Thema in der Diskussion um neue bundesweite Klima- und Energiegesetze. Die deutsche Wirtschaft bereitet sich bereits auf einen anhaltenden Aufschwung im Bereich Solartechnik vor. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass sich wieder mehr Solarunternehmen auf den deutschen Markt konzentrieren und Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen. Einige Bundesländer haben bereits mit angepassten Gesetzen reagiert und neue Klimaschutzgesetze verabschiedet. Viele setzen dabei auf gesetzlichen Druck durch Solarinstallationspflichten, obwohl sie umstritten sind.

Übersicht über die Solarpflicht in den deutschen Bundesländern:

Bundesländer mit Solarpflicht seit 2022:

  1. Baden-Württemberg: Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine umfassende Solarpflicht für Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Mai 2022 müssen auch Wohngebäude mit einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage installieren.
  2. Nordrhein-Westfalen: Seit dem Jahresbeginn 2022 müssen neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Solarpflicht gilt nur für Nichtwohngebäude.
  3. Schleswig-Holstein: Seit dem 1. Januar 2022 müssen bei Neubauten und Renovierungen von mehr als zehn Prozent der Dachfläche aller Nichtwohngebäude Photovoltaikanlagen installiert werden. Bei der Neuerrichtung größerer Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen ist die Installation von PV-Anlagen ebenfalls verpflichtend.

Bundesländer mit Solarpflicht seit 2023:

  1. Hamburg: Seit dem Jahresbeginn 2023 müssen neue Dächer von Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Bei Bestandsgebäuden mit einer vollständigen Dachhauterneuerung greift die Solarpflicht ab 2025.
  2. Berlin: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Solargesetz, das private Eigentümer von Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage verpflichtet. Alternativ können auch Solaranlagen an der Gebäudefassade oder Solarthermieanlagen installiert werden.
  3. Rheinland-Pfalz: Seit September 2021 gilt das neue Solargesetz, das gewerbliche Neubauten zur Installation von PV-Anlagen verpflichtet. Zudem müssen neue überdachte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen mit Solarmodulen ausgestattet werden.
  4. Niedersachsen: Eine Gesetzesänderung verpflichtet Gewerbeimmobilien ab 75 Quadratmetern Dachfläche zur Installation von PV-Anlagen. Bei neuen Wohngebäuden muss sichergestellt werden, dass eine spätere Nachrüstung von Solaranlagen möglich ist.
  5. Bayern: Mit dem neuen Klimaschutzgesetz und der Änderung der Bayerischen Bauordnung gilt seit Dezember 2022 eine Solarpflicht für staatliche Gebäude. Ab März 2023 greift die Pflicht auch für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab Juli 2023 für andere Nichtwohngebäude. Ab Januar 2025 sind auch Wohngebäude betroffen sowie Sanierungen bzw. vollständige Erneuerungen der Dachhaut.
  6. Hessen: Seit Ende November 2022 besteht eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen und für landeseigene Gebäude gemäß dem Hessischen Energiegesetz.

Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Bestimmungen ändern können und es ratsam ist, die aktuellen Vorschriften in den entsprechenden Bundesländern zu überprüfen.

Die weiteren Bundesländer haben folgende Pläne in Bezug auf eine mögliche Solarpflicht:

Bremen:

Im Stadtstaat Bremen gibt es einen Gesetzesentwurf für eine Solarpflicht. Diese soll für alle Neubauten gelten, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Gewerbebau handelt. Auch Bestandsgebäude, die eine umfassende Dachsanierung durchführen, sollen betroffen sein. Obwohl die Pläne bereits 2020 von der Bremer Bürgerschaft verabschiedet wurden, ist das Gesetz noch nicht in Kraft.

Mecklenburg-Vorpommern:

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Solarpflicht geplant. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat dies bestätigt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über das Klimaschutzgesetz. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Landesregierung wird betont, dass eine verstärkte Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Dächern angestrebt wird. Langfristig soll jedes Dach in Mecklenburg-Vorpommern für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Dies soll im Rahmen des Klimaschutzgesetzes umgesetzt werden.

Thüringen:

In Thüringen ist ein eigenes Solargesetz in Planung, wie vom Energieministerium bestätigt wurde. Derzeit arbeitet das Ministerium an einem Entwurf für den Landtag, um mehr Dachflächen für Photovoltaik und/oder Solarthermie zu nutzen. Dabei geht es auch um die Installation von Solaranlagen als Überdachung von versiegelten Parkplatzflächen, beispielsweise von Einkaufszentren, in Gewerbegebieten oder bei touristischen Einrichtungen. Ein genauer Zeitplan für das Inkrafttreten des Solargesetzes steht noch nicht fest.

Sachsen:

Das Land Sachsen setzt auf eine angekündigte bundesweite und einheitliche Solarpflicht. Das Energie- und Klimaministerium plant einen stufenweisen und gestaffelten Ausbau dieser Pflicht. Zunächst sollen PV-Anlagen auf neuen Nichtwohngebäuden und neuen Parkplätzen verpflichtend sein. In weiteren Schritten sollen neue Wohngebäude und anschließend auch bestehende Gebäude und Parkplätze einbezogen werden, sobald diese grundlegend erneuert oder die Dach- und Parkflächen saniert werden.

Saarland:

Das Saarland prüft derzeit, inwiefern eine Solarpflicht für verschiedene Flächenmodelle sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar ist. Es gibt noch keinen diskutierten Gesetzesentwurf zu diesem Thema, aber eine Solarpflicht wird hier durchaus in Erwägung gezogen.

Brandenburg und Sachsen-Anhalt:

In Bezug auf eine Solarpflicht wurden bisher weder in Sachsen-Anhalt noch in Brandenburg Beschlüsse gefasst oder eigene Pläne entwickelt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Pläne und Diskussionen zu einer Solarpflicht in den Bundesländern weiterentwickeln können. Es ist ratsam, die aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Ländern zu verfolgen.