Erschließung des Solarpotenzials auf Dächern durch behutsamen Druck

Die gesetzliche Verpflichtung für Bauherren, auf Neubauten eine Photovoltaikanlage zu errichten, ist umstritten. Einige Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bereits eine Solarbaupflicht für bestimmte Bauten eingeführt. Der Verband der Solarwirtschaft unterstützt diesen Ansatz jedoch nicht und ist der Meinung, dass Anreize effektiver sind als Verpflichtungen. Dennoch besteht Einigkeit darüber, dass das Potenzial für den Bau neuer Solaranlagen, insbesondere in Städten, bei weitem nicht ausgeschöpft wird.

In einem aktuellen Gutachten für das Umweltbundesamt wurden verschiedene Optionen einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht untersucht und bewertet, die nun zur Diskussion stehen. Das darin beschriebene Modell setzt auf eine Nutzungs- oder Katasterpflicht für Dächer von Neubauten und nach Dachsanierungen. Eigentümer haben die Möglichkeit, entweder selbst eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben oder ihre Dachfläche in ein Kataster einzutragen, um sie an Dritte für den Betrieb einer Solaranlage zu verpachten.

Die Photovoltaik-Pflicht ist somit eher eine Nutzungs- oder Katasterpflicht und soll nur dann greifen, wenn sie für Gebäudeeigentümer wirtschaftlich zumutbar ist. Wenn die Eigentümer ihr Dach nicht selbst nutzen möchten, müssen sie es in das Kataster eintragen. Bei entsprechenden Angeboten können sie die Fläche an Dritte verpachten, die dort eine Solaranlage errichten möchten. Dieses Modell könnte sicherstellen, dass rentable Dachflächen - und nur diese - für den Bau von Photovoltaikanlagen genutzt werden.

"Diese Variante hat auch den Vorteil, dass die Wirtschaftlichkeit nicht für jede einzelne Fläche berechnet und nachgewiesen werden muss. Dadurch wird unnötige Bürokratie vermieden. Sobald ein Planungsbüro die Fläche nutzen möchte, ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht", erklärt Sebastian Palacios vom Öko-Institut.

Das Verpachtungskataster soll Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage schaffen und verschiedene Akteure zusammenbringen. Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer Solaranlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, könnte die Akzeptanz dieser Maßnahme erhöhen. Zudem haben Photovoltaikanlagen auf Dächern in der Regel weniger Akzeptanzprobleme und stehen seltener im Konflikt mit Naturschutzaspekten im Vergleich zur Windenergie an Land.